Garantie bei Das Besondere von Henkys
Moderator: Claudi
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Garantie bei Das Besondere von Henkys
Mit Fa. Henkys hab ich über mein Rad schon mal gesprochen, weil es ja "Das Besondere" ist.
Leider bezieht sich lt. Herrn Henkys die lebenslange Garantie beim "Besonderen" nicht auf das Spinnrad, sondern auf den Käufer.
Bedeutet, daß ich keine Garantie auf das Rad habe. Find ich ziemlich Schei....e. Das sollte man wissen, wenn man mehr Geld für das "Besondere" ausgibt. Schade eigentlich.
Leider bezieht sich lt. Herrn Henkys die lebenslange Garantie beim "Besonderen" nicht auf das Spinnrad, sondern auf den Käufer.
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Re: Henkys - Das Besondere
das ist ja merkwürdig, wenn sich die Garantie nicht auf das Rad (oder die Rechnung) bezieht sondern auf den Käufer, dann kann der original Käufer ja mit "jedem" Rad zu Reperatur bei Henkys.... das ergibt keinen Sinn...
und im übrigen numerieren sie das Besondere doch genau wegen der Garantie durch.....
da is irgendwas ganz fischig.. *find*
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- Mehrstufenzwirn
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Re: Henkys - Das Besondere
Das finde ich auch eigenartig, vor allem, weil ich das Ehepaar Henkys als ausgesprochen hilfsbereit und zuvorkommend erlebt habe. Ich kann es mir nur so erklären, dass sie den Weg des Rades für diese lebenslange Garantieleistung nachvollziehen wollen. Wenn der Käufer einen Schaden meldet, dann ist es entweder ein Transportschaden, ein Materialfehler oder ein Defekt aufgrund von unsachgemäßer Behandlung. Alles lässt sich auf den Käufer bzw. auf den Weg dorthin zurückführen. Wenn das Rad allerdings aus der Hand gegeben wird, dann ist das nicht mehr so einfach nachvollziehbar. Das nummerierte Rad ist ja unter dem Namen des Käufers registriert; wenn nun jemand anders an diesem Rad etwas gemacht haben will, dann ist nicht mehr nachvollziehbar, durch wen dieser Schaden entstanden ist. Das ist vor allem relevant, wenn das Rad durch viele Hände gegangen ist und oft transportiert wurde, dazu vielleicht noch unsachgemäß. Denn eins ist offensichtlich: Es ist kein Rad, das großartig durch die Gegend gezerrt werden sollte, allein aufgrund seiner Größe und seiner starren Konstruktion.Mit Fa. Henkys hab ich über mein Rad schon mal gesprochen, weil es ja "Das Besondere" ist. Leider bezieht sich lt. Herrn Henkys die lebenslange Garantie beim "Besonderen" nicht auf das Spinnrad, sondern auf den Käufer. Bedeutet, daß ich keine Garantie auf das Rad habe. Find ich ziemlich Schei....e. Das sollte man wissen, wenn man mehr Geld für das "Besondere" ausgibt. Schade eigentlich.
Ich finde diese Regelung auch eigenartig und möchte sie auch nicht verteidigen; auch bin ich mir unsicher, wie weit das mit der deutschen Rechtslage im Einklang ist.
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- Mehrstufenzwirn
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Re: Henkys - Das Besondere
Ich habe eben nochmal auf der Homepage den entsprechenden Passus durchgelesen: Durch die Nummerierung können sie das Rad dem Käufer zuordnen. Überhaupt ist viel von Kundenbindung und persönlichen Kontakten zu den Kunden die Rede, und ich kann das wirklich bestätigen; bei Fragen oder Problemen erhält man prompt, freundlich und sehr kompetent Antwort, wirklich vorbildlich. Nun ist der Käufer eines gebrauchten Rades streng genommen kein Kunde der Firma Henkys. Die Garantie bezieht sich eindeutig nur auf bei ihnen gekaufte Räder, die vom Käufer reklamiert oder eingereicht werden. Ich nehme an, dass die befremdlich wirkende Antwort so zustande kommt.Sora hat geschrieben:das ist ja merkwürdig, wenn sich die Garantie nicht auf das Rad (oder die Rechnung) bezieht sondern auf den Käufer, dann kann der original Käufer ja mit "jedem" Rad zu Reperatur bei Henkys.... das ergibt keinen Sinn...
und im übrigen numerieren sie das Besondere doch genau wegen der Garantie durch.....
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Re: Henkys - Das Besondere
das mit der Garantie kann auch irgendwelche komischen rechtlichen Hintergründe haben. Ich weiß z. B. von amerikanischen Taschelampen (mag lite), die anderswo lebenslange Garantie haben, aber in D die Garantie auf *grübel* ich meine 30 Jahre begrenzen mussten wegen irgendwelcher rechtlichen Geschichten.
Es klingt aber logisch, dass die Firma Ihren Käufern gegenüber Garantie gibt und nicht irgendwelchen menschen, die sagen Nachbesitzer zu sein. Vielleicht muss der Erstbesitzer den Weiterverkauf der Firma bekanntgeben, damit die Garantie aufrecht erhalten wird? Da müsste doch irgend etwas in den Garantiebedingungen zu stehen.
Wie alt ist denn das Rad? Innerhalb von zwei Jahren läuft ja auch immer noch die Gewährleistungsfrist.
Es klingt aber logisch, dass die Firma Ihren Käufern gegenüber Garantie gibt und nicht irgendwelchen menschen, die sagen Nachbesitzer zu sein. Vielleicht muss der Erstbesitzer den Weiterverkauf der Firma bekanntgeben, damit die Garantie aufrecht erhalten wird? Da müsste doch irgend etwas in den Garantiebedingungen zu stehen.
Wie alt ist denn das Rad? Innerhalb von zwei Jahren läuft ja auch immer noch die Gewährleistungsfrist.
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Re: Henkys - Das Besondere
Das Rad ist ca. 3,5 Jahre alt.
Ich hatte Henkys angemailt, weil ich einfach Erklärungen zu dem Rad brauchte, vor allem zur Schnellspinneinrichtung, den versch. Treibriemen und so. Nicht, weil etwas kaputt war.
Herr Henkys rief mich sofort an, das fand ich auch sehr nett, und hat mir das Rad ausführlich erklärt.
Mit der Numerierung ist es so, daß sie damit erst vor ca. 3 Jahren angefangen hatten (die Besonderen haben ja auch normalerweise eine angeschraubte Plakette). Meins nicht: das hat Stempel, und zwar zwei übereinander, so daß man
kaum lesen kann, was drauf steht. Ich hab Herrn Henkys Fotos davon geschickt und er hat es aber eindeutig als
"das Besondere" erkannt. Es muss dann wohl hergestellt worden sein, kurz bevor Henkys die Plaketten verwendet haben.
Nach der lebenslangen Garantie hab ich ihn dann gefragt. Die Antwort war eindeutig: keine Garantie, die gilt dann wohl
wirklich nur für den Erstkäufer.
So ganz in Ordnung finde ich das nicht. Denn auf der HP hört sich das doch ganz anders an, da gibt es keinen Hinweis
darauf, daß sich die Garantie nicht auf das Rad, sondern quasi auf den Käufer bei Henkys bezieht.
Die Eigenschaft "lebenslange Garantie" gehört doch zu "Dem Besonderen" und wird mitverkauft, oder nicht ?
Ansonsten unterscheidet es sich ja nicht vom "Bewährten".
Das die Eigenschaft beim Weiterverkauf verloren geht, davon ist keine Rede.
Ich hatte Henkys angemailt, weil ich einfach Erklärungen zu dem Rad brauchte, vor allem zur Schnellspinneinrichtung, den versch. Treibriemen und so. Nicht, weil etwas kaputt war.
Herr Henkys rief mich sofort an, das fand ich auch sehr nett, und hat mir das Rad ausführlich erklärt.
Mit der Numerierung ist es so, daß sie damit erst vor ca. 3 Jahren angefangen hatten (die Besonderen haben ja auch normalerweise eine angeschraubte Plakette). Meins nicht: das hat Stempel, und zwar zwei übereinander, so daß man
kaum lesen kann, was drauf steht. Ich hab Herrn Henkys Fotos davon geschickt und er hat es aber eindeutig als
"das Besondere" erkannt. Es muss dann wohl hergestellt worden sein, kurz bevor Henkys die Plaketten verwendet haben.
Nach der lebenslangen Garantie hab ich ihn dann gefragt. Die Antwort war eindeutig: keine Garantie, die gilt dann wohl
wirklich nur für den Erstkäufer.
So ganz in Ordnung finde ich das nicht. Denn auf der HP hört sich das doch ganz anders an, da gibt es keinen Hinweis
darauf, daß sich die Garantie nicht auf das Rad, sondern quasi auf den Käufer bei Henkys bezieht.
Die Eigenschaft "lebenslange Garantie" gehört doch zu "Dem Besonderen" und wird mitverkauft, oder nicht ?
Ansonsten unterscheidet es sich ja nicht vom "Bewährten".
Das die Eigenschaft beim Weiterverkauf verloren geht, davon ist keine Rede.
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zwmaus
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Re: Henkys - Das Besondere
Indirekt schon. Ich zitiere mal:zwmaus hat geschrieben:So ganz in Ordnung finde ich das nicht. Denn auf der HP hört sich das doch ganz anders an, da gibt es keinen Hinweis
darauf, daß sich die Garantie nicht auf das Rad, sondern quasi auf den Käufer bei Henkys bezieht.
Die Eigenschaft "lebenslange Garantie" gehört doch zu "Dem Besonderen" und wird mitverkauft, oder nicht ?
Ansonsten unterscheidet es sich ja nicht vom "Bewährten".
Das die Eigenschaft beim Weiterverkauf verloren geht, davon ist keine Rede.
"Das Besondere" wird mit
einer Plakette mit dem
Schriftzug " HENKYS"
und einer laufenden Nummerierung gekennzeichnet.
Die so dokumentierte
persönliche Zuordnung
beinhaltet eine verdoppelte
Garantie von insgesamt
20 Jahren."
(Zitat: Homepage Fa. Henkys, das Besondere)
Das sagt schon aus, dass die erweiterte Garantie mit dem Käufer verbunden ist. Anders sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung aus, die beträgt zwei Jahre und ist unabhängig von Weiterverkäufen. Die gilt auch für Henkys-Räder. Die erweiterte Garantie ist ja eine Zusatzleistung, die mit dem Gesetz nichts zu tun hat.
Die persönliche Zuordnung, an die diese erweiterte Garantie gebunden ist, ist bei einem Weiterverkauf nicht mehr gegeben. Ich verstehe es zum Teil schon, da sich die Leistungen ja auch auf reinen Verschleiß beziehen, was es normalerweise überhaupt nicht gibt.
Wenn A das Rad kauft und bemerkt, dass das Spinnen doch nichts für sie ist und sie beispielsweise das Rad ein Jahr in einem nassen Keller stehen lässt oder zum Spaß aus dem Fenster fallen lässt und es dann B verkauft, die die Mängel nicht bemerkt (siehe eieriges Schwungrad), was bei Anfängern leicht passieren kann, dann wird der Hersteller diese Garantie nicht ausweiten wollen. Verstehe ich, wie gesagt, zum Teil schon.
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Re: Henkys - Das Besondere
Ich bin mir nicht sicher, ob wir den Teil was die Garantiesache betrifft, nicht abspalten sollten.
Werde das später evtl noch mit Danny klären
Ich schreib jetzt mal meine persönliche Meinung dazu.
Es ist sicherlich richtig , dass diese lebenslange Garantie wohl an den Erstkäufer gebunden war.
Wie das rechtlich aussieht, über diese 2 Jahre normale Gewährleistung hinaus weiß ich nicht.
Ob diese Erstkäuferbindung Sinn macht, drüber läss sich streiten, auch dieser kann ein Rad falsch behandeln, wenig pflegen,schlecht lagern.Auch wenn das Rad in andere Hände geht, kann es vom 2. und 3. Besitzer absolut gut behandelt worden sein, und es ist dann tatsächlich Verschleiß. Ich finde das kann man nicht am Begriff Erstkäufer festmachen. Da es sich in diesem Fall um ein erst 3 1/2 jähriges Rad handelt, weiß nicht recht ? Und wie sieht es denn z.B. beim Tod des Erstkäufers aus ?
Wie gesagt diese Form der Garantie mag gut gedacht sein, hat aber schon so ihre Tücken finde ich.
Liebe Grüße
Karin
Werde das später evtl noch mit Danny klären
Ich schreib jetzt mal meine persönliche Meinung dazu.
Es ist sicherlich richtig , dass diese lebenslange Garantie wohl an den Erstkäufer gebunden war.
Wie das rechtlich aussieht, über diese 2 Jahre normale Gewährleistung hinaus weiß ich nicht.
Ob diese Erstkäuferbindung Sinn macht, drüber läss sich streiten, auch dieser kann ein Rad falsch behandeln, wenig pflegen,schlecht lagern.Auch wenn das Rad in andere Hände geht, kann es vom 2. und 3. Besitzer absolut gut behandelt worden sein, und es ist dann tatsächlich Verschleiß. Ich finde das kann man nicht am Begriff Erstkäufer festmachen. Da es sich in diesem Fall um ein erst 3 1/2 jähriges Rad handelt, weiß nicht recht ? Und wie sieht es denn z.B. beim Tod des Erstkäufers aus ?
Wie gesagt diese Form der Garantie mag gut gedacht sein, hat aber schon so ihre Tücken finde ich.
Liebe Grüße
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Re: Henkys - Das Besondere
Das wäre sicherlich keine schlechte Idee. Es geht ja immerhin um ein Rad mit Beschädigungen.shorty hat geschrieben:Ich bin mir nicht sicher, ob wir den Teil was die Garantiesache betrifft, nicht abspalten sollten.
Werde das später evtl noch mit Danny klären
Rechtsfragen sind ja im Internet problematisch. Aber ich denke mal, da es eine freiwillige Garantieleistung ist, die mit der gesetzlichen nichts mehr zu tun hat, sondern weit über diese hinausgeht, kann der Garantiegeber da die Bedingungen festlegen.Ich schreib jetzt mal meine persönliche Meinung dazu.
Es ist sicherlich richtig , dass diese lebenslange Garantie wohl an den Erstkäufer gebunden war.
Wie das rechtlich aussieht, über diese 2 Jahre normale Gewährleistung hinaus weiß ich nicht.
Ob diese Erstkäuferbindung Sinn macht, drüber läss sich streiten, auch dieser kann ein Rad falsch behandeln, wenig pflegen,schlecht lagern.Auch wenn das Rad in andere Hände geht, kann es vom 2. und 3. Besitzer absolut gut behandelt worden sein, und es ist dann tatsächlich Verschleiß. Ich finde das kann man nicht am Begriff Erstkäufer festmachen. Da es sich in diesem Fall um ein erst 3 1/2 jähriges Rad handelt, weiß nicht recht ? Und wie sieht es denn z.B. beim Tod des Erstkäufers aus ?
Wie gesagt diese Form der Garantie mag gut gedacht sein, hat aber schon so ihre Tücken finde ich.
Liebe Grüße
Karin
Klar gibt es keine Garantie dafür, dass der Erstbesitzer sachgerecht mit dem Rad umgeht, aber ich denke, dass diese erweiterte Garantie ein Mittel zur Kundenbindung ist. Es ist eben nichts perfekt.

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Re: Henkys - Das Besondere
Die Garantie kann sich ja auch nur auf Verschleiß beziehen. Falsche Behandlung könnte
nie eine Garantieleistung sein, das würde ich als Hersteller in jedem Fall ablehnen.
Ein Eierrad wäre ja eh kein Verschleiß, darauf würde die Garantie ja nicht abzielen.
Das mit dem eiern hab ich auch erst jetzt bemerkt, es fällt wie gesagt auch nicht doll auf und
stört beim spinnen oder zwirnen überhaupt nicht. Ich würde nicht mal sagen, daß das Rad
defekt ist.
Deswegen würde ich auch nie bei Henkys eine Garantieleistung einfordern, ist schon klar, das
geht gar nicht.
Aber: wenn ich mir ein Henkys neu kaufen wollte würde ich mit diesen Kenntnissen kein "Besonderes" nehmen. Da reicht dann das "Bewährte". Die Räder haben sicher zu Recht einen guten Ruf, 2 Jahre Garantie hat man eh. Vielleicht möchte man aber auch einfach mal wechseln, da macht es keinen Sinn für 20 Jahre Garantie mehr Geld auszugeben, wenn die Garantie futsch ist, sobald das Rad den Besitzer wechselt.
nie eine Garantieleistung sein, das würde ich als Hersteller in jedem Fall ablehnen.
Ein Eierrad wäre ja eh kein Verschleiß, darauf würde die Garantie ja nicht abzielen.
Das mit dem eiern hab ich auch erst jetzt bemerkt, es fällt wie gesagt auch nicht doll auf und
stört beim spinnen oder zwirnen überhaupt nicht. Ich würde nicht mal sagen, daß das Rad
defekt ist.
Deswegen würde ich auch nie bei Henkys eine Garantieleistung einfordern, ist schon klar, das
geht gar nicht.
Aber: wenn ich mir ein Henkys neu kaufen wollte würde ich mit diesen Kenntnissen kein "Besonderes" nehmen. Da reicht dann das "Bewährte". Die Räder haben sicher zu Recht einen guten Ruf, 2 Jahre Garantie hat man eh. Vielleicht möchte man aber auch einfach mal wechseln, da macht es keinen Sinn für 20 Jahre Garantie mehr Geld auszugeben, wenn die Garantie futsch ist, sobald das Rad den Besitzer wechselt.
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Re: Henkys - Das Besondere
Das macht auf alle Fälle Sinn, denn zum einen ist der Bereich "Spinnradbesprechungen nicht für allgemeine Diskusionen gedacht sondern nur für Daten und kurze Beurteilungen, zum andern findet man die interessante Diskusion so besser. Ich habs makl geteilt und in der besprechung einen entsprechenden Link hinterlassen.Ich bin mir nicht sicher, ob wir den Teil was die Garantiesache betrifft, nicht abspalten sollten.
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Ehrlich gesagt finde ich das mit der Garantie auch nicht so ganz o.k.
Ich lasse mir eingehen, daß der verbleib des Rades nachvollziehbar sein muß, aber einfach nach dem Besitzerwechsel die bezahlte zusatzgarantie verfallen zu lassen ist meiner Meinung nach nicht gerade kundenfreundlich.
Eine bessere Lösung wäre, daß sich der neue Käufer um die Garantie zu behalten bei Henkys registrieren lassen muß bzw. der Besitzerwechsel vom ursprünglichen Käufer gemeldet werden muß.
CU
Danny
Mehr über mich und meine Hobbys findet Ihr auf Danny's Taverne, dort findet Ihr auch meine Spindelgalerie.
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Re: Henkys - Das Besondere
Finde ich auch gut. Ich habe lediglich meine persönliche Erfahrung mit dem Rad beschrieben, und das unter Verwendung von so vielen technischen Details wie möglich. Schließlich wollte ich nicht nur meine vollkommene Zufriedenheit mit dem Rad ausdrücken, sondern auch ein paar harte Fakten mitteilen, die eine Entscheidungshilfe sein können - mit der Aussage "ein tolles Rad" ist schließlich niemandem gedient. Es gibt viele BesitzerInnen eines Henkys, die sehr glücklich mit dem Rad sind, aber anscheinend auch solche, die es nicht sind. Ich kann jedoch nur von meinen eigenen Erfahrungen ausgehen.Greifenritter hat geschrieben:
Das macht auf alle Fälle Sinn, denn zum einen ist der Bereich "Spinnradbesprechungen nicht für allgemeine Diskusionen gedacht sondern nur für Daten und kurze Beurteilungen, zum andern findet man die interessante Diskusion so besser. Ich habs makl geteilt und in der besprechung einen entsprechenden Link hinterlassen.
Schwer vergleichbar finde ich ein Rad, das gebraucht gekauft wurde und Probleme macht. Es ist schwer nachvollziehbar, ob da ein Fehler in der Produktion vorliegt oder ein Transportschaden, ein Defekt aufgrund unsachgemäßer Benutzung etc., wenn man das Rad nicht gesehen hat. Meins war angesponnen, als es ankam, der Faden war (zwecks Beweis) noch auf der Spule, insofern denke ich, dass jedes Rad, das die Werkstatt verlässt, gründlich geprüft und eben angesponnen wird.
Ich verfüge mittlerweile über etwas Spinnerfahrung, aber ich könnte kaum sagen, wenn ich ein Rad gebraucht kaufe, ob z. B. der starke Einzug ein Problem der Konstruktion ist (bei meinem ist z. B. alles o.k., ich kann sehr dünn damit spinnen und es lässt sich gut regulieren) oder ob es ein Montagsrad ist oder irgendwas defekt. Das könnte ich nur sagen, wenn ich ein einwandfreies Exemplar zum Vergleich heranziehen könnte - grobe Mängel wie eiernde Schwungräder mal ausgenommen.
Was nun die Garantieleistung angeht, so wäre es sicher optimal, wenn man z. B. als Erstkäufer einen Weiterverkauf an Henkys meldet und bittet, die Garantie auf den Käufer zu übertragen. Es ist jedoch eine freiwillige Leistung der Werkstatt, diese Garantie anzubieten, und daher ist es ihnen überlassen, wie sie den Umgang im Fall eines Verkaufs gestalten, auch wenn das für den Zweitkäufer nicht von Vorteil ist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist davon ohnehin nicht berührt.
- Claudi
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Re: Garantie bei Das Besondere von Henkys
Hai!
So wirklich kann ich das mit der Garantie nicht einordnen.
Ich verstehe zum einen die Firma, mit dieser Option eine exklusive Leistung zu bieten, die sich toll anhört, und konkurrenzlos ist. Und natürlich ist mir klar, daß damit eine "ewige Garantie" ausgeschlossen werden soll, wenn diese Räder vererbt, oder jedesmal an jüngere Personen abgegeben werden.
Aber ganz ehrlich gesagt, wäre mir ein fester Zeitraum lieber, der sich auf das Rad und dessen Kaufdatum bezieht, und nicht auf die Person des Käufers...
Was ist z.B., wenn ein Besitzer unglücklich früh verstirbt, und z.B. ein Kind das Rad im Andenken an diese Person behalten will, gut pflegt, und auch nutzt? Zu allem Leid ist dann die im Voraus gut bezahlte Garnatie nämlich auch komplett weg.
Und bei einem eventuellen Verkauf bekommt man den Mehrpreis auch nicht wieder hinein, sobald der Allgemeinheit klar ist, daß sich die Garantie nicht übertragen läßt.
Fair fände ich, wenn die Herstellerfirma für solche Fälle eine Lösung anbieten würde, zumindest eine gewisse feste Zeit der Garantie zu übertragen. Meinetwegen auch gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Beim aktuellen Stand der Dinge würde ich für meine Person jedenfalls kein Besonderes kaufen.
Grüßis die Claudi
So wirklich kann ich das mit der Garantie nicht einordnen.
Ich verstehe zum einen die Firma, mit dieser Option eine exklusive Leistung zu bieten, die sich toll anhört, und konkurrenzlos ist. Und natürlich ist mir klar, daß damit eine "ewige Garantie" ausgeschlossen werden soll, wenn diese Räder vererbt, oder jedesmal an jüngere Personen abgegeben werden.
Aber ganz ehrlich gesagt, wäre mir ein fester Zeitraum lieber, der sich auf das Rad und dessen Kaufdatum bezieht, und nicht auf die Person des Käufers...
Was ist z.B., wenn ein Besitzer unglücklich früh verstirbt, und z.B. ein Kind das Rad im Andenken an diese Person behalten will, gut pflegt, und auch nutzt? Zu allem Leid ist dann die im Voraus gut bezahlte Garnatie nämlich auch komplett weg.
Und bei einem eventuellen Verkauf bekommt man den Mehrpreis auch nicht wieder hinein, sobald der Allgemeinheit klar ist, daß sich die Garantie nicht übertragen läßt.
Fair fände ich, wenn die Herstellerfirma für solche Fälle eine Lösung anbieten würde, zumindest eine gewisse feste Zeit der Garantie zu übertragen. Meinetwegen auch gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Beim aktuellen Stand der Dinge würde ich für meine Person jedenfalls kein Besonderes kaufen.
Grüßis die Claudi
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- Mehrstufenzwirn
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Re: Garantie bei Das Besondere von Henkys
Claudi hat geschrieben:Hai!
So wirklich kann ich das mit der Garantie nicht einordnen.
Ich verstehe zum einen die Firma, mit dieser Option eine exklusive Leistung zu bieten, die sich toll anhört, und konkurrenzlos ist. Und natürlich ist mir klar, daß damit eine "ewige Garantie" ausgeschlossen werden soll, wenn diese Räder vererbt, oder jedesmal an jüngere Personen abgegeben werden.
Aber ganz ehrlich gesagt, wäre mir ein fester Zeitraum lieber, der sich auf das Rad und dessen Kaufdatum bezieht, und nicht auf die Person des Käufers...
Was ist z.B., wenn ein Besitzer unglücklich früh verstirbt, und z.B. ein Kind das Rad im Andenken an diese Person behalten will, gut pflegt, und auch nutzt? Zu allem Leid ist dann die im Voraus gut bezahlte Garnatie nämlich auch komplett weg.
Und bei einem eventuellen Verkauf bekommt man den Mehrpreis auch nicht wieder hinein, sobald der Allgemeinheit klar ist, daß sich die Garantie nicht übertragen läßt.
Fair fände ich, wenn die Herstellerfirma für solche Fälle eine Lösung anbieten würde, zumindest eine gewisse feste Zeit der Garantie zu übertragen. Meinetwegen auch gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Beim aktuellen Stand der Dinge würde ich für meine Person jedenfalls kein Besonderes kaufen.
Grüßis die Claudi
Ich muss gestehen, dass ich so langsam die Diskussion nicht mehr verstehe. Wenn man den Normalfall annimmt, also dass jemand sich ein Rad kauft und spinnt, ist es ein gutes "Rundum-sorglos-Paket". Und das tun die meisten.
Die Diskussion von Vererbungen etc. finde ich relativ bizarr in diesem Zusammenhang. Denn bei einem Todesfall in der Familie, und ich spreche da durchaus aus Erfahrung, ist die Spinnradgarantie das letzte Problem, ehrlich. So gravierend ist der Mehrpreis übrigens nicht, es sind nicht Hunderte von Euros, sondern 67. Wenn man bedenkt, was wir alle sonst so für unsere Hobbys ausgeben, ist das für die meisten kein so großer Posten (ich denke da an Spinnradherden, Stashes, Kardiermaschinen etc.). Insofern sollte man die Kirche im Dorf lassen und bedenken, dass bei jedem anderen Rad die Garantie schon längst weg wäre. Für den Normalfall, dass man ein Rad kauft und spinnt, ist die Garantie ein guter Deal, gerade bei einem so durchdachten Rad wie dem Henkys, das von den meisten mit Begeisterung jahrelang gesponnen wird.